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   BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08   

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https://dejure.org/2009,12512
BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08 (https://dejure.org/2009,12512)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2009 - XI ZR 22/08 (https://dejure.org/2009,12512)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - XI ZR 22/08 (https://dejure.org/2009,12512)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08
    Da die Anschlussrevision infolge des Zurückweisungsbeschlusses über die Revision ihre Wirkung verliert (§ 554 Abs. 4 ZPO), sind die durch sie verursachten Kosten im Beschluss nach § 552a ZPO grundsätzlich quotal entsprechend ihrem Anteil am Gesamtstreitwert dem Anschlussrevisionsführer aufzuerlegen (vgl. BGHZ 80, 146, 148 ff. ; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 554 Rn. 9; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 554 Rn. 13).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
    Dabei ist bei Banken zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB gezogen haben (BGH, Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 22/08, zit. n. juris, Tz. 29 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach

    Dabei ist bei Banken zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB gezogen haben (BGH, Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 22/08, zit. nach juris, Tz. 29 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
    Dabei ist bei Banken zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses des § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB gezogen haben (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 22/08, zit. n. Juris, Tz. 29).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 17 U 160/15

    Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege

    Er ist deshalb auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 22/08, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2015 - 18 O 277/14

    Trotz eines noch laufenden Vertragsverhältnisses ist das Widerrufsrecht verwirkt,

    Eine in diesem Zusammenhang gelegentlich zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 23.01.2013 (13 U 271/11) spricht dies zwar aus, verweist zur Begründung allerdings nur auf eine weitere Entscheidung des BGH zum Az. XI ZR 22/08, deren Abdruck (in [...]) allerdings zu Tage bringt, dass es sich nicht, wie angegeben, um ein Urteil, sondern einen Beschluss ohne nähere Begründung handelt und folglich nicht weiterführt.
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